Digital-Gesetz: Verbände sollen doch Verhandlungspartner bleiben
Der Kabinettsentwurf des Digital-Gesetzes sieht vor, §380 Abs. 4 (1) des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) so zu ändern, dass die Wörter „mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene“ zu streichen. Dann würden die Heilmittelverbände bei der TI-Finanzierung nicht länger mit dem GKV-Spitzenverband das „Nähere …