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Digital-Gesetz: Elektronische Heilmittelverordnung via TI erst ab 2027 verpflichtend

Neben Regelungen zur elektronischen Patientenakte, dem E-Rezept und vielen weiteren Punkten rund um die Telematikinfrastruktur wird mit dem neuen „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz - DigiG) auch der Start der elektronischen Heilmittelverordnung (eHMV) von 2026 auf 2027 verschoben.
Ein Blick in die Zukunft
© robert brown

Der kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor, dass verordnende Ärzt:innen und Zahnärzt:innen ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet sind, Heilmittelverordnungen elektronisch auszustellen und über die Telematikinfrastruktur zu übermitteln. Ebenso müssen Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer ab dem 1. Januar 2027 die Leistungen unter Nutzung der Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur auf der Grundlage einer elektronischen Heilmittelverordnung erbringen. Bisher war der 1. Juli 2026 als verpflichtender Starttermin für die eHMV vorgesehen.

Tipp: Du hast noch Fragen rund um Telematikinfrastruktur und Praxisdigitalisierung? Dann komm am kommenden Montag, 11. September 2023 um 19 Uhr zum kostenfreien Online-Infoabend. Worum es genau geht und den Link zur Anmeldung findest Du hier.

 

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