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Start der elektronischen Heilmittelverordnung verschiebt sich auf 2027

Die zukünftige Pflicht für Ärzte und Psychotherapeuten Heilmittel elektronisch mittels Telematikinfrastruktur (TI) zu verordnen, soll von Mitte 2026 auf Anfang 2027 verschoben werden. Das ist eine der Änderungen, die das BMG im Entwurf zum geplanten Digital-Gesetz (DigiG) festgeschrieben hat. Damit gilt dann auch für die Einführung der eHeilM-VO das, was für die Umsetzung der sonstigen TI-Anwendungen gilt: Verschieben!
Was ist die Telematikinfrastruktur?
© ipopba

Auf Drängen der KBV hat das Bundesgesundheitsministerium seine zum 1. Juli in Kraft getretene Festlegung zur Finanzierung der TI überarbeitet. Aber weder die Ärzte sind mit den Überarbeitungen zufrieden, noch wird deutlich, wie diese eigentlich auch für Heilmittelerbringer:innen geltenden Regeln so angepasst werden, dass irgendein Heilmittelerbringer bereit ist, sich auf die Anbindung an die TI einzulassen.

Das Nähere zur Abrechnung der TI-Erstattungen haben die Physiotherapeuten noch mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Im Entwurf zum geplanten Digital-Gesetz (DigiG) wird diese Mitwirkung der Berufsverbände gestrichen. Das wird in Zukunft der GKV-Spitzenverband für Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen allein festlegen oder vielleicht auch nicht. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen.

Mehr zum Thema TI, Finanzierung der TI und die aktuellen Gesetzesänderungen gibt es ganz aktuell und live bei meinem ersten TI-Infoabend nach der Sommerpause, am kommenden Montag, den 11. September um 19 Uhr. Hier könnt Ihr Euch direkt anmelden.

Übrigens muss niemand auf die TI warten, um die Praxis in Sachen Digitalisierung voranzubringen. Dass es auch ohne Telematikinfrastruktur geht, zeigt beispielsweise ein Verfahren zur elektronischen Leistungsbestätigung (eLB), das buchner gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse entwickelt hat. Mehr darüber erfahrt Ihr hier.

Auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist man im digitalen Zeitalter angekommen. Ein neues Serviceportal ermöglicht es jetzt, Dokumente und Mitteilungen auf digitalem Weg an die Unfallversicherung zu übermitteln.

Das Highlight der Woche ist für mich die Rückkehr an den Schreibtisch. Nicht, dass ich die vergangenen Wochen auf dem Boot nicht genossen hätte. Aber so gegen Ende der Segeltour hat mich doch die Unruhe gepackt. Besonders freue ich mich wieder auf den Austausch mit vielen Menschen aus der Branche – zum Beispiel beim TI-Infoabend am kommenden Montag.

Zum Schluss noch ein paar Termine: Wer seine Steuererklärung selbst macht, hat dazu noch gut drei Wochen Zeit. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 ist der 2. Oktober 2023. Hilft die Steuerberaterin, bleibt Euch noch fast ein ganzes Jahr Zeit, denn dann endet die Frist erst am 31. Juli 2024.

Am 13. September startet eine Online-Vortragsreihe der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke (DGM), die sich einmal pro Monat mit unterschiedlichen Aspekten rund um das Thema „Selbstbestimmt leben“ befasst. Am 20. September lädt das Universitätsklinikum Münster zu einem internationalen Symposium des Hearing & Language Committee der Union of European Phoniatricians (UEP). Bei der englischsprachigen Veranstaltungsreihe geht es u. a. um Hörschwierigkeiten bei Kindern – Neurologische Marker, Bewertung und Intervention. Ihr könnt vor Ort oder via Livestream teilnehmen.

Und bis zum 24. Oktober können sich Interessierte noch um Fördermittel für Versorgungsforschungsprojekte bewerben. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat entsprechende neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Mehr dazu erfahrt Ihr hier.

Damit verabschiede ich mich ins wahrscheinlich letzte hochsommerlich warme Wochenende in diesem Jahr und wünsche Euch viel Spaß beim Grillen, in der Eisdiele, am See oder im Liegestuhl.

Euer

Ralf Buchner

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