Rahmenvorgaben Heilmittel 2024 schüren Regressangst bei den Ärzten
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben die Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2024 vereinbart. Sie sind die Grundlage für die Heilmittelvereinbarungen auf Landes-KV-Ebene, aus denen sich das individuelle Heilmittelbudget der jeweiligen Arztpraxis ergibt. Aktuell gehen die Rahmenvorgaben von einer Honorarerhöhung von 0,55 Prozent für das Jahr 2024 aus – und bleiben damit weit hinter der aktuellen Inflationsrate zurück. Für die Ärztinnen und Ärzte steigt damit im kommenden Jahr der Druck, weniger zu verordnen, um ihr Heilmittelbudget nicht zu überschreiten und einen Regress zu riskieren.
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