Urteil: Ausgleichszahlungen aus dem Corona-Rettungsschirm rechtens
In Nordrhein-Westfalen sind drei Physiotherapie-Praxen mit Klagen auf höhere Entschädigungen für Ertragsausfälle während der Corona-Pandemie gescheitert. Sie hatten höhere Ausgleichszahlungen gefordert, als ihnen aus dem sogenannten Corona-Rettungsschirm bewilligt worden waren. Das entschied jüngst das Landessozialgericht (LSG) Essen und bestätigte damit die Entscheidungen in den Vorinstanzen.
In allen drei Fällen hatte die beklagte ARGE die Ausgleichszahlungen bewilligt. In den ersten beiden Verfahren berechnete sie diese anhand der Abrechnungsdaten, die dem GKV-Spitzenverband für die betreffenden Praxen zum 4. Quartal 2019 vorlagen, im dritten Fall gewährte sie den Mindestbetrag von 4.500 Euro. Dagegen klagten die Praxen – ohne Erfolg. Ein höherer Anspruch ergebe sich weder aus den eindeutigen Regelungen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) noch aus dem Verfassungsrecht, heißt es in einer Mitteilung des LSG.