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Urteil: Ausgleichszahlungen aus dem Corona-Rettungsschirm rechtens

In Nordrhein-Westfalen sind drei Physiotherapie-Praxen mit Klagen auf höhere Entschädigungen für Ertragsausfälle während der Corona-Pandemie gescheitert. Sie hatten höhere Ausgleichszahlungen gefordert, als ihnen aus dem sogenannten Corona-Rettungs­schirm bewilligt worden waren. Das entschied jüngst das Landessozialgericht (LSG) Essen und bestätigte damit die Entscheidungen in den Vorinstanzen.
Urteil: Ausgleichszahlungen aus dem Corona-Rettungsschirm rechtens
© iStock: Stadtratte

In allen drei Fällen hatte die beklagte ARGE die Ausgleichszahlungen bewilligt. In den ersten beiden Verfahren berechnete sie diese anhand der Abrechnungsdaten, die dem GKV-Spitzenverband für die betreffenden Praxen zum 4. Quartal 2019 vorlagen, im dritten Fall gewährte sie den Mindestbetrag von 4.500 Euro. Dagegen klagten die Praxen – ohne Erfolg. Ein höherer Anspruch ergebe sich weder aus den eindeutigen Regelungen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) noch aus dem Verfassungsrecht, heißt es in einer Mitteilung des LSG.

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