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Urteil: Chef missachtet Corona-Regeln und muss für abgesagte Hochzeit aufkommen

Ein Arbeitgeber einer Immobilienfirma muss für die Kosten der abgesagten Hochzeit seiner Mitarbeiterin aufkommen, weil er die damals geltenden Corona-Regelungen missachtet hatte. Der Chef war im August 2020 mit Erkältungssymptomen zur Arbeit erschienen und mit der betroffenen Mitarbeiterin in einem Auto gefahren. Er weigerte sich zudem, eine Maske zu tragen. Wenig später erhielt der Chef einen positiven Corona-Befund und die Mitarbeiterin wurde vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Ihre geplante Hochzeit mit 99 Gästen musste daraufhin abgesagt werden – inklusive Blumendekoration, Location, Essen und Band. Die Hochzeitsreise wurde verschoben.
Urteil: Chef missachtet Corona-Regeln und muss für abgesagte Hochzeit aufkommen
© Violeta Stoimenova
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