up|unternehmen praxis

Die Blankoverordnung stellt sich vor!

Hier finden Ergotherapeut:innen kurz, knapp und übersichtlich alles, was Ihr über die Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung wissen müsst.
In wenigen Wochen haben Ergotherapeutinnen und -therapeuten bei drei Diagnosegruppen deutlich mehr Freiheiten. Im Rahmen der Blankoverordnung (Blanko-VO) dürft Ihr bei Euren GKV-Patient:innen dann selbst entscheiden, welches der im Heilmittelkatalog angegebenen Heilmittel Ihr auswählt, wie häufig und wie lange Ihr therapiert.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x