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Extrabudgetäre Verordnung von Logopädie bei Dysphagie

Das Schlucken ist, wie so vieles im Alter, anstrengender geworden. Ralf (75) braucht zunehmend mehr Zeit für seine Mahlzeiten, muss länger kauen und verschluckt sich häufiger. Gemeinsam mit seiner Ehefrau haben sie inzwischen Lebensmittel wie Erbsen, Nüsse und ungeschälte Äpfel vom Speiseplan gestrichen. Dennoch zieht er sich von gemeinsamen Mahlzeiten zurück und lehnt Einladungen zu auswärtigen Feiern ab. Beide leiden unter diesem sozialen Rückzug. Da sieht seine Frau einen Bericht über Schluckstörungen im Fernsehen und vereinbart einen Termin bei der Hausärztin. Die lässt sich die Beschwerden schildern und verordnet hochfrequent Logopädie. Denn der für diese Diagnose bestehende besondere Verordnungsbedarf (BVB) bei Menschen ab dem vollendeten 70. Lebensjahr ermöglicht es wie folgt:
Extrabudgetäre Verordnung von Logopädie bei Dysphagie
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