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Vorschläge ernst nehmen – Freiräume nutzen!

Vorschläge ernst nehmen – Freiräume nutzen!

 

Das Verhalten mancher Krankenkassen in Abrechnungsfragen wirkt manchmal undurchschaubar. Da klagt die AOK Baden-Württemberg bis zum Bundessozialgericht durch und gewinnt gegen den ZVK den Streit um die Prüfpflicht – und überrascht alle Heilmittelerbringer mit einer sehr pragmatischen Lösung zur Korrektur von falsch ausgestellten Verordnungen. In ganz Baden-Württemberg? Nein, drei Bezirksdirektionen sind von der Regelung ausgenommen, wegen angeblich schlechtem Betragen von Therapeuten.

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