GEMA-Gebühren für Wartezimmermusik einsparen
Die GEMA kassiert seit Jahren bei vielen Logopädie-, Ergo- und Physiotherapiepraxen einen dreistelligen Betrag dafür, dass im Wartezimmer Hintergrundmusik läuft. Dieses Vorgehen stellte der Europäische Gerichtshof jetzt in Frage. Das Abspielen von Musik im Wartezimmer sei nach EU-Recht keine „öffentliche Wiedergabe“ und damit GEMA-frei. Die deutsche GEMA sieht das allerdings …