GEMA-Gebühren für Wartezimmermusik einsparen
EuGH entscheidet zugunsten der Praxisinhaber
GEMA-Gebühren für Wartezimmermusik einsparen
Die GEMA kassiert seit Jahren bei vielen Logopädie-, Ergo- und Physiotherapiepraxen einen dreistelligen Betrag dafür, dass im Wartezimmer Hintergrundmusik läuft. Dieses Vorgehen stellte der Europäische Gerichtshof jetzt in Frage. Das Abspielen von Musik im Wartezimmer sei nach EU-Recht keine „öffentliche Wiedergabe“ und damit GEMA-frei. Die deutsche GEMA sieht das allerdings anders und lässt die Rechtslage von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Dennoch können betroffene Praxen schon jetzt prüfen, welche rechtlichen Schritte sie einleiten können.
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Ich rate dazu die Möglichkeit der Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht… Weiterlesen »