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GEMA-Gebühren für Wartezimmermusik einsparen

EuGH entscheidet zugunsten der Praxisinhaber

GEMA-Gebühren für Wartezimmermusik einsparen

Die GEMA kassiert seit Jahren bei vielen Logopädie-, Ergo- und Physiotherapiepraxen einen dreistelligen Betrag dafür, dass im Wartezimmer Hintergrundmusik läuft. Dieses Vorgehen stellte der Europäische Gerichtshof jetzt in Frage. Das Abspielen von Musik im Wartezimmer sei nach EU-Recht keine „öffentliche Wiedergabe“ und damit GEMA-frei. Die deutsche GEMA sieht das allerdings anders und lässt die Rechtslage von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Dennoch können betroffene Praxen schon jetzt prüfen, welche rechtlichen Schritte sie einleiten können.

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Hubert Niestroy
28.04.2012 20:38

Ich rate dazu die Möglichkeit der Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht… Weiterlesen »

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