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Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung ab 2011

Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung ab 2011

Ab Januar müssen gesetzlich versicherte Gutverdiener im Osten mehr für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in den neuen Ländern von 4.650 auf 4.800 Euro. Das sieht die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2011 vor, die das Bundeskabinett im Oktober beschlossen hat und der der Bundesrat jetzt zustimmte.

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