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GEZ-Gebühr für Praxis-PC ist rechtens

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

GEZ-Gebühr für Praxis-PC ist rechtens

Wer einen internetfähigen Computer besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen – auch wenn der PC nicht als Fernseher oder Radio genutzt wird. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bleibt die GEZ-Gebühr für den Praxis-PC bis voraussichtlich 2013 bestehen. Praxisinhaber sind von der Zahlung befreit, wenn sie bereits das Radio in ihrem beruflich genutzten Auto angemeldet haben.
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