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Auch längere Wege zur Praxis können steuerlich absetzbar sein

Entfernungspauschale

Auch längere Wege zur Praxis können steuerlich absetzbar sein

Der kürzeste Weg zur Arbeit ist nicht immer auch der schnellste. Eine längere Strecke erkennt das Finanzamt für die Entfernungspauschale in der Regel nur bei einer Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten an. Von dieser Auffassung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jetzt in zwei Urteilen Abstand genommen.

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