BMG: Jeder maßgebliche Verband kann weiterhin die Schiedsstelle anrufen
Stand 26.10.2022. Die Änderungen zur Blankoverordnung, wie sie in der vergangenen Woche im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) verabschiedet wurden, haben keine Auswirkungen darauf, welche Heilmittelverbände bei gescheiterten Verhandlungen die Schiedsstelle anrufen können. Das hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt auf unsere Nachfrage mitgeteilt.