Schon jetzt an die Rente denken
Die sicherste Option ist, wenn sich die Rente auf mehrere Säulen stützt. Bist Du in einer Therapiepraxis angestellt, bist Du gesetzlich rentenversichert. Das ist die erste Säule. Weiter kannst du auf Rürup- und Riester- Rente, betriebliche Altersvorsorge und verschiedene Möglichkeiten der privaten Vorsorge setzen. Wenn Du Dich mit den Themen nicht gut auskennst, lass Dich von einem unabhängigen Versicherungsberater unterstützen. Dieser schlägt Dir, je nach Deiner Risikobereitschaft und zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten verschiedene Optionen vor.
Erste Rentensäule
Die Rürup-Rente wird auch Basis-Rente genannt und ist das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder, der steuerpflichtig ist, kann diese Rente abschließen. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Aber: Die Rente muss später bei der Auszahlung versteuert werden. Der Steuersatz ist dann aber in der Regel geringer als heute in Vollbeschäftigung. Du kannst die Beiträge der Rürup-Rente in verschiedenen Modellen wie Fonds oder Aktien anlegen – auch eine Kombination ist möglich.
Zweite Rentensäule
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge und steht nur Menschen offen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch hier gilt: In der Ansparphase sind die Beiträge steuerlich absetzbar, müssen bei Auszahlung jedoch versteuert werden. Die Riester-Rente basiert auf Zulagen – 175 Euro sind es jährlich, wer Kinder hat bekommt mehr. Du kannst auch hier die Beiträge in Fonds, Aktien und Co. anlegen.
Dritte Rentenschicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Wunsch der Arbeitnehmer, einen Teil des Gehalts in die Betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Die Chefs dürfen jedoch entscheiden, wie dieses Geld angelegt wird.
Vierte Rentenschicht
Für den privaten Vermögensaufbau gibt es verschiedene Optionen. Du kann in Lebensrentenversicherungen investieren, Dein Geld aber auch in Fonds, Aktien oder ETF anlegen. In der Ansparphase gibt es keine Möglichkeit, die Beiträge von der Steuer abzusetzen. Im Fall der Lebensrentenversicherung musst Du jedoch nur 17 Prozent der Auszahlungen versteuern. Aber: Du musst bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sein und die Versicherung muss seit mindestens zwölf Jahren bestehen. Gewinne aus Fonds und Aktien müssen mit 25 Prozent versteuert werden.