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Erklärung zum Dashboard | Beteiligung im G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss) für Therapeuten

Die Forderung nach einer Beteiligung der Heilmittelerbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist nicht neu. Schon lange wird gefordert, dass Therapeuten eine Stimme benötigen, wenn es um Entscheidungen geht, die die Heilmittelerbringer betreffen. Die Ampelkoalition hat dies auch erkannt und mehr Mitsprachemöglichkeiten von Gesundheitsberufen im G-BA in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Um …

Die Blankoverordnung – neues Denkmuster in der Heilmittelversorgung

Ziel der Blankoverordnung ist Folgendes: Ein Vertragsarzt legt eine Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung fest. Die Heilmittelerbringer sollen dann selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen können (§ 125a Abs. 1 SGB V). Mit diesem Kompetenzzuwachs geht aber auch eine eigene …

Keine Blankoverordnung – nirgendwo

Der Auftrag des Gesetzgebers ist eindeutig formuliert: Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände sollen einen Vertrag über die „Blankoverordnung“ schließen, in dem u. a. geregelt wird, bei welchen Indikationen Therapeuten selbst über die Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen können – und zwar bis zum …

#ZappelnLassen funktioniert

Während bei den Ergotherapeuten das Schiedsverfahren zum bundeseinheitlichen Rahmenvertrag weiterhin ausgesetzt ist, sind die Podologen und Logopäden schon einen Schritt weiter. Nicht nur gelten ihre Rahmenverträge, auch die ursprünglich angesetzten Anerkennungsfristen von sechs Monaten sind bereits abgelaufen. Sie lesen richtig, die ursprünglichen Fristen. Denn Sie, die Praxisinhaber, haben die GKV …

Vorschlag abgelehnt: DVE distanziert sich von Preissteigerung um 3,41 Prozent

Vergangene Woche haben wir darüber berichtet, dass sich der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED) und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE) mit der GKV auf eine vorläufige Preissteigerung von 3,41 Prozent verständigt haben. Nun meldet der DVE, dass er Abstand von diesem Kompromissvorschlag nimmt.

Nichtanwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Zahlungsverzug gemäß §§ 286, 288 BGB

Hintergrund und rechtliche Vorgaben

Was gemeinhin als Blankoverordnung (Blanko-VO) bezeichnet wird, heißt formal „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“. § 125a SGB V schreibt vor, was der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittel-Verbände vertraglich zu regeln haben. In § 13a der Heilmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Details zum Ausfüllen des Verordnungsformulars sowie Fristen für die Gültigkeit …

Hintergrund und rechtliche Vorgaben

#ZappelnLassen – Signal gegen einseitige Versorgungsverträge setzen

Die bislang vorliegenden neuen Versorgungsverträge der Podologen und Logopäden sowie der aktuelle Status der Schiedsverfahren für Ergo-, Physio- und Ernährungstherapie sind kein Grund zum Jubeln. Die Kassen haben ihre starke Verhandlungsposition genutzt, eigene Interessen durchzusetzen. Höchste Zeit, ein Zeichen zu setzen, gegen einseitige Vertragsbedingungen. Wenn wir jetzt schon kurzfristig nichts …

Umlagesätze für Minijobber seit 1. Oktober 2020 gestiegen

Umfang und Inhalt der Heilmittelverordnung

Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) legt die Zuständigkeiten für die Ausgestaltung von Heilmittel-Verordnungsformularen klar fest: KBV und GKV-Spitzenverband müssen Umfang und Inhalt vereinbaren (§ 87). Sie müssen dabei die Heilmittel-Richtlinie (§ 92) ebenso berücksichtigen, wie die Regeln zu langfristigem Heilmittelbedarf und besonderen Verordnungsbedarfen (106b). Außerdem müssen die zukünftigen Blankoverordnungen beachtet …

Nicht nur Finanzämter fragen Kontodaten ab

Bundesrahmenverträge: Aus diesen Gründen muss konsequent verhandelt werden

Der § 125 SGB V legt fest, welche Inhalte in den bundeseinheitlichen Rahmenverträgen geregelt werden müssen. Die folgenden elf Punkte verdeutlichen, worum es konkret geht und welche Veränderungen auf die Heilmittelerbringer zukommen (können). Konsequente Verhandlungen sind nun notwendig.

Demodiskussion Themenüberschrift

Erweiterter Entwurf zur Neufassung der Heilmittel-Richtlinie: G-BA hat zügig gearbeitet, schießt aber mit neuer Anlage 3 über das Ziel hinaus

Der G-BA hat den Verbänden den Entwurf zur erweiterten Neufassung der HeilM-RL zur Stellungnahme vorgelegt. Damit werden die durch Gesetzgebung (TSVG) notwendigen redaktionellen Änderungen zügig umgesetzt. Allerdings gibt es im Entwurf eine neue Anlage 3 zur Änderung von Heilmittelverordnungen, die teilweise hinter aktuelle Vereinbarungen zurückfällt und definitiv nicht zum Regelungsbereich …

Nicht nur Finanzämter fragen Kontodaten ab

Was sich noch mit dem TSVG ändert … sind Anpassungen im Sozialgesetzbuch V

Die wichtigsten Änderungen für den Heilmittelbereich wurden im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in den §§ 124 (Zulassung) und 125 (Verträge) vorgenommen und durch die §§ 125a (Blankoverordnung) und 125b (Bundeeinheitliche Preise) ergänzt. In diesem Zusammenhang waren einige weitere Änderungen und Anpassungen im Sozialgesetzbuch (SGB) V notwendig, die wir hier dokumentieren:

Was sich noch mit dem TSVG ändert ... sind Anpassungen im Sozialgesetzbuch V