Hintergrund und rechtliche Vorgaben
SGB V und Heilmittel-Richtlinie legen die Rahmenbedingungen fest
Was gemeinhin als Blankoverordnung (Blanko-VO) bezeichnet wird, heißt formal „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“. § 125a SGB V schreibt vor, was der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittel-Verbände vertraglich zu regeln haben. In § 13a der Heilmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Details zum Ausfüllen des Verordnungsformulars sowie Fristen für die Gültigkeit festgelegt.

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