Erklärung zum Dashboard | Beteiligung im G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss) für Therapeuten
Mitspracherecht, demokratische Legitimierung der Vertretung, Verankerung im SBG V
Die Forderung nach einer Beteiligung der Heilmittelerbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist nicht neu. Schon lange wird gefordert, dass Therapeuten eine Stimme benötigen, wenn es um Entscheidungen geht, die die Heilmittelerbringer betreffen. Die Ampelkoalition hat dies auch erkannt und mehr Mitsprachemöglichkeiten von Gesundheitsberufen im G-BA in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Um auf diesem Weg etwas zu erreichen, brauchen die Heilmittelerbringer jedoch auch demokratisch legitimierte Vertreter, die in ihrem Sinne handeln, und eine gesetzliche Grundlage der Beteiligung im SGB V.
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