Rechnen, damit sich’s rechnet
Praxisinhaber sind Freiberufler. Als solche haben sie es vergleichsweise leicht, was die Buchführung angeht. Statt einer Bilanzsumme genügt dem Finanzamt in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Doch wer das gut machen will, hat einiges zu beachten. Außerdem können Therapeuten aus der Rechnung viele Erkenntnisse über die Praxis ziehen – wenn sie wissen, wie sie sie lesen müssen.
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