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Keine Kürzung bei fehlender Genehmigung

Der Abrechnungstipp (GKV)

Keine Kürzung bei fehlender Genehmigung

Verordnungen außerhalb des Regelfalls sind begründungspflichtig. Eigentlich muss die zuständige Krankenkasse sie erst genehmigen. Die überwiegende Mehrheit der Kassen verzichtet aber auf diese Genehmigungspflicht. Mitunter verlangen Kassen plötzlich wieder Genehmigungen – und machen das nicht richtig bekannt. Praxen müssen sich in einem solchen Fall Kürzungen nicht gefallen lassen.
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Praxis Schleswig-Holstein
22.01.2016 12:55

Vielen Dank zunächst für diesen interessanten Beitrag! Wir selbst haben… Weiterlesen »

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