Keine Kürzung bei fehlender Genehmigung
Der Abrechnungstipp (GKV)
Keine Kürzung bei fehlender Genehmigung
Verordnungen außerhalb des Regelfalls sind begründungspflichtig. Eigentlich muss die zuständige Krankenkasse sie erst genehmigen. Die überwiegende Mehrheit der Kassen verzichtet aber auf diese Genehmigungspflicht. Mitunter verlangen Kassen plötzlich wieder Genehmigungen – und machen das nicht richtig bekannt. Praxen müssen sich in einem solchen Fall Kürzungen nicht gefallen lassen.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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