up|unternehmen praxis

Schluss mit nachträglichen Korrekturen

Absetzungsprävention erleichtert die Prüfpflicht

Nachträgliche Korrekturen von Heilmittel-Verordnungen sind in vielen Praxen an der Tagesordnung. Dabei ist das Risiko einer Absetzung umso größer, je später die Korrekturen durchgeführt werden. Die richtige Absetzungsprävention hilft Therapeuten, ihrer Prüfpflicht leichter nachzukommen.
Schluss mit nachträglichen Korrekturen
© Fotolia, nyul
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x