up|unternehmen praxis

Abrechnungs-Tipp: Auch von der Kasse einbehaltene Rezepte lassen sich nachträglich korrigieren

Die AOK Bayern hat alle Heilmittelerbringer in Bayern darüber informiert, dass man ab dem 01.10.2018 fehlerhafte Verordnungen nicht mehr zur Nachbesserung an die Praxen zurückgeben werde. Kein Grund zur Aufregung, man muss nur wissen, wie man auch ohne Originalrezept an sein Honorar kommt.
Abrechnungs-Tipp: Auch von der Kasse einbehaltene Rezepte lassen sich nachträglich korrigieren
© iStock: yavdat
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x