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Kassenärztliche Vereinigungen

Baden-Württemberg: Terminverschiebung beim neuen Heilmittelformular

Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 sind für die Verordnung von Heilmitteln weiterhin die bislang gültigen drei verschiedenen Formulare für Physiotherapie und Podologie (Muster 13), Ergotherapie und Ernährungstherapie (Muster 18) sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Muster 14) erforderlich. Erst ab Jahresanfang 2021 gilt das neue Formular für alle Heilmittel. Hier wird durch Ankreuzen dann das jeweilige Heilmittel ausgewählt.
Baden-Württemberg: Terminverschiebung beim neuen Heilmittelformular
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