GKV-Therapie im Blindflug
Gelten die alten oder neuen Rahmenverträge?
Die bundeseinheitlichen Rahmenverträge nach § 125 Abs. 1 SGB V regeln die Heilmittel-Versorgung von GKV-Patienten. Sie sind die Basis der Praxen für die Abrechnung ihrer Leistungen mit der GKV. Wenn Therapeuten die Verträge nicht kennen, fehlen ihnen entscheidende Informationen für ihre Arbeit. Sie können dann beispielsweise Kürzungen nicht nachvollziehen. Die neuen Verträge existieren, wurden bislang aber nicht veröffentlicht. Gelten also die alten weiter? Wir haben bei den Verbänden, dem GKV-Spitzenverband, der Schiedsstelle und dem Gesetzgeber nachgefragt. Die Ansichten gehen auseinander.
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vielen Dank für die wichtigen Informationen , allerdings weiß ich… Weiterlesen »
Hallo Frau Haubold, hier hilft vielleicht ein Blick auf die… Weiterlesen »