Eigentlich gute Nachrichten für Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen
Die Finanzierungsvereinbarung zur Erstattung der TI-Kosten für Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen befindet sich endlich im Unterschriftsverfahren. Die GKV hat zudem bestätigt: Ab dem 1. Oktober 2025 können Anträge zur TI-Kostenerstattung über das zentrale Antragsportal der GKV (antraege.gkv-spitzenverband.de) gestellt werden. Nach 18 Monaten Wartezeit ist das zumindest eine gute Nachricht.