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Wenn die Praxis-Chefin Mutter wird

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wenn die Praxis-Chefin Mutter wird

Die Praxis führen und gleichzeitig eine Familie gründen ‒ für viele Therapeutinnen eine Herausforderung. Denn die Praxisleitung muss laut Rahmenverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen ganztägig ihre Leistungen erbringen und darf nur zeitlich begrenzt eine Vertretung benennen. Ersatz kann zudem auf Dauer teuer werden. Ein wenig Entlastung bieten da Mutterschafts- und Elterngeld, das auch selbständige Mütter beantragen können.
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