Einladung zum Vorstellungsgespräch – In der Regel trägt der Praxisinhaber die Reisekosten des Bewerbers
Einladung zum Vorstellungsgespräch - In der Regel trägt der Praxisinhaber die Reisekosten des Bewerbers
Wer einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch einlädt, muss die Auslagen für dessen An- und Abreise tragen. Die Kosten können nur vermieden werden, wenn bereits bei der Einladung die Übernahme ausdrücklich ausgeschlossen wird.
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