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Lebensversicherung: Kapitalerträge nur zur Hälfte versteuern

Ob Lebensversicherungen steuerfrei sind oder nicht, hängt davon ab, wann die Police abgeschlossen wurde. Stichtag ist der 1. Januar 2005. Altverträge bis zum 31. Dezember 2004 sind steuerfrei, sofern sie mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren hatten, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden und der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der Beitragssumme beträgt.
Lebensversicherung: Kapitalerträge nur zur Hälfte versteuern
© iStock: Drazen_
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