Finanzgericht Düsseldorf schafft ein wenig Freiraum für Selbstzahlerleistungen
Therapie ohne ärztliche Verordnung bleibt weiterhin ein Umsatzsteuerrisiko
Ob Leistungen einer Physiotherapiepraxis von der Umsatzsteuer befreit sind, hängt weiterhin maßgeblich vom Vorliegen einer ärztlichen Verordnung ab. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil den Rahmen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Anschlussbehandlungen teils erweitert, teils eingeschränkt. Das umsatzsteuerliche Risiko bleibt also bestehen.
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