up|unternehmen praxis

Abfindung: Ermäßigter Steuersatz auch bei Eigenkündigung

Abfindungen nach einer einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses werden als Entschädigung ermäßigt besteuert. Das gilt auch für eine zusätzliche Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sogenannten Sprinterklausel gezahlt wird, wie das Finanzgericht Hessen kürzlich entschieden hat (Az.: 10 K 1597/20).
Abfindung: Ermäßigter Steuersatz auch bei Eigenkündigung
© Stadtratte
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x