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Patient muss Kosten für versäumten Massagetermin bezahlen

Vergütungspflicht gerichtlich bestätigt

Patient muss Kosten für versäumten Massagetermin bezahlen

Versäumt jemand einen vereinbarten Massagetermin, muss er beweisen, dass es ihm unmöglich war, die Massagepraxis zu besuchen. Gelingt ihm dies nicht, muss er die Massage bezahlen. Dies entschied das Amtsgericht München.

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