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Bundesfinanzhof hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig

Vererben von Betriebsvermögen

Bundesfinanzhof hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das geltende Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig. Die fast vollständige steuerliche Freistellung beim Vererben von Betriebsvermögen sei eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ zum Nachteil der übrigen „Steuerpflichtigen, die die Begünstigungen nicht beanspruchen könnten“, erklärten die höchsten Steuerrichter in München. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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