Radelnde Praxischefs sollten Helm tragen
Mitschuld bei Unfall im Straßenverkehr
Radelnde Praxischefs sollten Helm tragen
Viele Therapeuten fahren mit dem Rad in die Praxis. Wer dabei keinen Helm trägt, muss sich bei einem Unfall im Straßenverkehr eine Mitschuld anrechnen lassen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig kürzlich entschieden. Es bestehe in Deutschland zwar keine Helmpflicht, aber Radfahrer seien einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt.
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