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Probleme mit der Gewerbesteuerpflicht vermeiden

Finanzgericht Hamburg bemängelt fehlenden „Stempel der Persönlichkeit“

Probleme mit der Gewerbesteuerpflicht vermeiden

Das Finanzgericht Hamburg hat festgelegt, dass eine Krankengymnastin als Praxisinhaberin – mit ihren Mitarbeitern/Honorarkräften – gewerbliche Einkünfte erzielt hat und deswegen gewerbesteuerpflichtig ist (AZ 3 K 80/13). Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, dass freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit für Therapeuten nebeneinander möglich sind und worauf man achten sollte, um eine Gewerbesteuerpflicht zu vermeiden.

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