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Erstattungszinsen sind nun doch steuerpflichtig

Bundesfinanzhof revidiert Entscheidung aus dem Jahr 2010

Erstattungszinsen sind nun doch steuerpflichtig

Zahlt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen auf eine Einkommenserstattung noch Zinsen, müssen diese als Einkommen versteuert werden – und zwar auch rückwirkend. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München kürzlich entschieden und revidierte damit eine Entscheidung zu den Erstattungszinsen aus dem Jahr 2010.

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