Basiszinssatz sinkt auf -0,73 Prozent
Bundesbank veröffentlicht Grundlage für Verzugszinsen
Basiszinssatz sinkt auf -0,73 Prozent
Zum 1. Juli 2014 ist der Basiszinssatz auf -0,73 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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