Warnweste in jedem Fahrzeug Pflicht
Stichtag 1. Juli
Warnweste in jedem Fahrzeug Pflicht
Seit 1. Juli gilt für alle Autofahrer: Eine Warnweste muss – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen – in jedem Wagen mitgeführt werden (53a StVZO). Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. Wohnmobile sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Bisher gab es die Vorschrift schon für Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge. Fehlt eine Weste im Fahrzeug, drohen 15 Euro Geldbuße.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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