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Warnweste in jedem Fahrzeug Pflicht

Stichtag 1. Juli

Warnweste in jedem Fahrzeug Pflicht

Seit 1. Juli gilt für alle Autofahrer: Eine Warnweste muss – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen – in jedem Wagen mitgeführt werden (53a StVZO). Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. Wohnmobile sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Bisher gab es die Vorschrift schon für Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge. Fehlt eine Weste im Fahrzeug, drohen 15 Euro Geldbuße.
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