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Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Zum Jahreswechsel verliert die alte Krankenversicherungskarte ihre Gültigkeit. Für Versicherte der Krankenkassen heißt das, sie müssen ab 1. Januar 2015 ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen.
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