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Basiszinssatz sinkt auf – 0,83 Prozent

Bundesbank veröffentlicht Grundlage für Verzugszinsen

Basiszinssatz sinkt auf - 0,83 Prozent

Zum 1. Januar 2015 sinkt der Basiszinssatz auf - 0,83 Prozent. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.
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