up|unternehmen praxis

Neuer Straftatbestand soll ausdrücklich auch für Heilmittelerbringer gelten

Korruption im Gesundheitswesen

Neuer Straftatbestand soll ausdrücklich auch für Heilmittelerbringer gelten

Ein Strafrechtsänderungsgesetz soll Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen. Der entsprechende Entwurf liegt bereits in Berlin auf dem Tisch und gilt nicht nur für Ärzte, sondern ausdrücklich auch für Heilmittelerbringer. Damit machen sich in Zukunft nicht nur Ärztestrafbar, wenn sie Geld für Verordnungen annehmen, sondern auch Therapeuten, die solche Zahlungen anbieten.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x