Zweite Warnung für Arbeitgeber
Zweite Warnung für Arbeitgeber
Nun hat also das zweite Gericht entschieden, dass im Rahmen einer GKV-Zulassung die Beschäftigung von sogenannten freien Mitarbeitern nicht möglich ist. Eine Revision beim Bundessozialgericht ist anhängig, wir berichteten darüber. Trotzdem wird wieder viel in Foren diskutiert und zahlreiche „Experten“ erklären, warum es gar kein Problem sei, trotzdem mit freien Mitarbeitern zu arbeiten. Da kann man nur warnen und noch einmal ganz deutlich sagen: Das Risiko trägt der Praxisinhaber! (siehe dazu auch unseren Artikel vom 13.03.2014)Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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