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Zweite Warnung für Arbeitgeber

Zweite Warnung für Arbeitgeber

Nun hat also das zweite Gericht entschieden, dass im Rahmen einer GKV-Zulassung die Beschäftigung von sogenannten freien Mitarbeitern nicht möglich ist. Eine Revision beim Bundessozialgericht ist anhängig, wir berichteten darüber. Trotzdem wird wieder viel in Foren diskutiert und zahlreiche „Experten“ erklären, warum es gar kein Problem sei, trotzdem mit freien Mitarbeitern zu arbeiten. Da kann man nur warnen und noch einmal ganz deutlich sagen: Das Risiko trägt der Praxisinhaber! (siehe dazu auch unseren Artikel vom 13.03.2014)
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T. Priebus
28.02.2015 15:04

Hallo Herr Buchner Ich finde in ihren Artikeln nur das… Weiterlesen »

Katja Krebber
27.02.2015 22:47

Nicht der Bundesfinanzhof, sondern das Bundessozialgericht, es geht bei freien… Weiterlesen »

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