Anonymisierte Dokumentation reicht als Nachweis für Umsatzsteuerbefreiung
Anonymisierte Dokumentation reicht als Nachweis für Umsatzsteuerbefreiung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich mit zwei Urteilen entschieden, dass Schönheitsoperationen als Heilbehandlungen steuerfrei sind, wenn der Eingriff aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels erforderlich ist. Darüber kann auch auf der Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen entschieden werden.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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