HeilM-RL für Zahnärzte an das TSVG angepasst
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Anpassung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge – und damit verbunden die Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls.
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