Minijob

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2024: Neues Jahr, viele Änderungen

Jedes Jahr gibt es zum 1. Januar eine Reihe von Neuerungen und Änderungen, zum Beispiel bei der Steuer oder beim Mindestlohn. Wir haben für Euch zusammengefasst, was für Eure Mitarbeiter:innen und Euch wichtig werden kann.

2024: Neues Jahr, viele Änderungen

Geänderte Umlagesätze für Minijobber seit 1. Januar 2023

Eine wichtige Nachricht für alle Therapiepraxen, die Minijobber:innen beschäftigen: Seit 1. Januar 2023 haben sich die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung geändert. Die Umlage U 1 (Erstattung bei Krankheit) ist von 0,9 auf 1,1 Prozent gestiegen, die Umlage 2 (Erstattung bei Mutterschaft) hingegen von 0,29 auf 0,24 Prozent gesunken.

Erhöhung des Mindestlohns in Personalplanung berücksichtigen

Für Menschen, die in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen, ändern sich 2022 die Rahmengrößen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt in drei Stufen, und die Verdienst-Obergrenze für Minijobber erhöht sich ab Oktober von 450 auf 520 Euro pro Monat.

Diese Gesetze ändern sich zum Jahresanfang 2022

Wie zu jedem Jahresanfang treten auch im Januar 2022 wieder Gesetzesänderungen in Kraft. Hier ein kleiner Überblick – vom Mindestlohn bis hin zur Insolvenzgeldumlage.

Flexibler Teamzuwachs

Es gibt in Ihrer Praxis Zeiten, in denen immer besonders viele Patienten einen Termin vereinbaren möchten. Leider können sich Ihre Mitarbeiter nicht teilen. In anderen Phasen des Tages passen Ihre Kapazitäten aber ganz gut. Eine Vollzeitkraft einzustellen, würde sich für Sie also nicht lohnen. Wie wäre es dann mit einem …

Flexibler Teamzuwachs

Umlagesätze für Minijobber seit 1. Oktober 2020 gestiegen

Eine wichtige Nachricht für alle Praxisinhaber, die Minijobber beschäftigen: Seit 1. Oktober 2020 haben sich die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung erhöht. Die Umlage U 1 (Erstattung bei Krankheit) ist von 0,9 auf 1,0 Prozent, die Umlage 2 (Erstattung bei Mutterschaft) von 0,19 auf 0,39 Prozent gestiegen. Die Höhe der Erstattung für …

Umlagesätze für Minijobber seit 1. Oktober 2020 gestiegen

Vorsicht Falle bei Arbeitsverträgen von Minijobbern

2019 wurde das Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) novelliert. Damit haben sich auch die Anforderungen an Minijob-Verträge geändert. Praxisinhaber sollten darum prüfen, ob die Arbeitsverträge für Minijobber noch auf dem aktuellen Stand sind. Sonst können sie unbewusst in eine teure Falle tappen.

Vorsicht Falle bei Arbeitsverträgen von Minijobbern

Geringere Sozialbeiträge bei Verdienst unter 850 Euro

Wer weniger als 850 Euro verdient, zahlt auch geringere Sozialbeiträge. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden. Entgegen der bisherigen Praxis sei es dabei nicht von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer vor dem Eintritt in die sogenannte Gleitzone – aktuell zwischen 450 und 850 Euro – mehr oder weniger …

Illustration eines Richter-Hammers

Dienstwagen auch für Ehegatten mit Minijob? – Bundesfinanzhof muss entscheiden

Die Kosten für einen Dienstwagen können auch dann als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug dem Ehegatten im Rahmen eines Minijobs überlassen wird. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln für den Fall einer sogenannten „Barumwandlung“ kürzlich entschieden. Praxisinhaber sollten aber abwarten, der Bundesfinanzhof (BFH) muss noch entscheiden.

Dienstwagen auch für Ehegatten mit Minijob? - Bundesfinanzhof muss entscheiden

Aushilfsjobs ab 2015 länger sozialversicherungsfrei

Praxisinhaber, die hin und wieder eine Aushilfskraft einsetzen, dürfen diese ab 2015 länger sozialversicherungsfrei beschäftigen.

Therapeuten aufgepasst: Ab 2015 gibt es Änderungen bei Minijobs

Therapeuten, die in ihrer Praxis Minijobber beschäftigen, müssen zum Jahreswechsel die Änderungen der Sozialversicherungspflicht beachten. Nachdem zum 1. Januar 2013 die Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro angehoben wurde, enden nun zum 31. Dezember 2014 die Regelungen zum Bestandsschutz der bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnisse. Konkret bedeutet das:

Download der Woche KW 14-2014: So nutzen Sie „Benzingutscheine“ richtig und effektiv

Als Praxisinhaber können Sie Ihrem Mitarbeiter einen Sachbezug im Wert von 44 Euro jeden Monat abgabenfrei gewähren. Das bedeutet z. B. bei einer 450-Euro-Kraft, dass sie gar nicht 450 Euro, sondern 494 Euro erhält – der Status als 450-Euro-Kraft bleibt aber unangetastet!

Neue Mitarbeiter für Praxischefs

In Deutschland fehlen immer mehr Fachkräfte – bald auch unter den Physiotherapeuten, wie der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK) schon seit längerem warnt. Laut aktueller Zahlen der Bundesagentur für Arbeit werde es für Praxisinhaber immer schwieriger, neue Mitarbeiter zu finden. Abhilfe soll das vor einem Jahr geltende Anerkennungsgesetz für ausländische Berufs- …

Praxis-Urlaub erfolgreich planen

Vor allem die Monate Juli und August sind die Hauptreisezeiten der Deutschen. Damit herrscht auch Urlaubszeit in der Praxis. Sowohl Patienten als auch Mitarbeiter wollen in die Sommerferien. Praxischefs benötigen für diese Zeit eine gute Planung, um Umsatzausfällen, nicht versorgten Patienten und nicht ausgelasteten Mitarbeiter vorzubeugen. Wer sich und seine …

Die richtige Urlaubsvertretung finden

Bleibt die Anzahl der zu versorgenden Patienten auch während der Urlaubszeit konstant, müssen Praxisinhaber für eine dauerhafte Versorgung der Patienten auf hohem Niveau sorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine geeignete Vertretung für die Praxis zu finden. Genauso wichtig ist aber auch die richtige Patientenkommunikation über einen Therapeutenwechsel. Mit diesen Tipps …

So errechnen Sie den Urlaubsanspruch

Teilzeitarbeit ist in therapeutischen Praxen üblich. Häufig stellt sich jedoch die Frage nach dem jeweiligen Urlaubsanspruch. Teilzeitkräfte haben anteilig den gleichen Anspruch wie Vollzeitkräfte.

Download der Woche KW 19-2013: So kalkulieren Sie Ihre Personalkosten

Richtig kalkulierte Personalkosten sind entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis. Neben Löhnen und Gehälter zählen auch gesetzliche und freiwillige Aufwendungen, sowie Sozialleistungen zu diesen Kosten. Arbeitsstunden, Urlaubs-, Krankheits- und andere Fehltage müssen ebenfalls in die Kalkulation einbezogen werden. Gut vorbereitet, ist die Kalkulation eine Argumentationsgrundlage in Preisverhandlungen.

Download der Woche KW 10-2013: Das kostet Sie eine 450-Euro Kraft

Seit Beginn des Jahres wurde die Grenze für die sogenannten „400-Euro-Jobber“ angehoben, so dass nun 450 Euro statt 400 steuer- und versicherungsfrei verdient werden können. Diese Änderungen betreffen auch viele Praxischefs, die bei der Versorgung von Patienten auf geringfügig Beschäftigte setzen.

Download der Woche KW 48: Freie Mitarbeiter rechtssicher beschäftigen

Planen Sie schon für das nächste Jahr? Vielleicht wollen Sie in den nächsten Monaten durch verstärktes Marketing neue Patienten gewinnen? Dann brauchen Sie eventuelle einen neuen Mitarbeiter, um diese auch behandeln zu können.

Minijobs – zukünftig mehr Aufwand für Praxischefs

Viele Praxischefs setzen auf Minijobber in der Versorgung von Patienten. Jetzt kommen auf die Arbeitgeber und Beschäftigte Veränderungen zu, die einerseits zu mehr Flexibilität aber auch zu mehr Papierkram führen. Das hat der Bundestag sam 25.10. 2012 beschlossen.