Bayern: Physios und Podos dürfen wieder uneingeschränkt arbeiten
Physiotherapeuten und auch Podologen dürfen in Bayern seit Montag (4. Mai) wieder uneingeschränkt ihrer Arbeit nachgehen. Für sie gelte künftig die Maskenpflicht, heißt es in einem Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatskanzlei vom 28. April. Nach der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) müsse aber der Mindestabstand von 1,5 Metern grundsätzlich eingehalten werden.
