Physiotherapeuten und auch Podologen dürfen in Bayern seit Montag (4. Mai) wieder uneingeschränkt ihrer Arbeit nachgehen. Für sie gelte künftig die Maskenpflicht, heißt es in einem Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatskanzlei vom 28. April. Nach der
Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) müsse aber der Mindestabstand von 1,5 Metern grundsätzlich eingehalten werden.
Bislang galt für beide Berufsgruppen: Medizinisch dringend erforderliche Behandlungen waren erlaubt, alle weiteren Dienstleistungen nicht. Medizinisch dringend erforderlich sind insbesondere diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit oder von Krankheitsfolgen, der Linderung von Schmerzzuständen oder der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen.
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