Bayern: FFP2-Maskenpflicht gilt auch in Praxen
Seit Montag (18. Januar 2021) ist in Bayern das Tragen einer FFP2-Maske nicht nur in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Betroffen sind nun auch die Praxen von Therapeuten. Das geht aus der neuesten Corona-Verordnung hervor, die die bayerische Staatsregierung kürzlich beschlossen hat.
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