G-BA: Zweitmeinung bald auch bei Wirbelsäulen-OP
GKV-Versicherte haben künftig bei planbaren Eingriffen an der Wirbelsäule Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und die entsprechende Richtlinie erweitert. Bisher können Patienten bereits u. a. bei arthroskopischen Eingriffen an der Schulter, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom sowie Implantationen einer Knie-Endoprothese eine Zweitmeinung einholen.
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