Ärztliche Zweitmeinung seit 1. Juli 2021 auch per Video möglich
Eine ärztliche Zweitmeinung kann seit dem 1. Juli 2021 auch per Videosprechstunde eingeholt werden. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und bezieht sich auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Bisher mussten Patienten dafür persönlich erscheinen. Für diese Neuregelung wurde jetzt die Vergütung zum 1. Juli 2021 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt.

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