G-BA erweitert Möglichkeiten zur telefonischen Krankschreibung
Stand 19.11.2021. Vertragsärzte können nun auch bei Patienten eine Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde feststellen, die noch nie in der Praxis waren. Das hat der G-BA heute (19.11.2021) entschieden. Bisher war diese Art der Krankschreibung nur für Patienten möglich, die in der Praxis bereits bekannt waren. Es gilt jedoch eine Einschränkung: Für unbekannte Versicherte ist eine erstmalige Krankschreibung auf drei Tage befristet. Bekannte Patienten können für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.

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