up|unternehmen praxis

G-BA erweitert Möglichkeiten zur telefonischen Krankschreibung

Stand 19.11.2021. Vertragsärzte können nun auch bei Patienten eine Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde feststellen, die noch nie in der Praxis waren. Das hat der G-BA heute (19.11.2021) entschieden. Bisher war diese Art der Krankschreibung nur für Patienten möglich, die in der Praxis bereits bekannt waren. Es gilt jedoch eine Einschränkung: Für unbekannte Versicherte ist eine erstmalige Krankschreibung auf drei Tage befristet. Bekannte Patienten können für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.
Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA): M-Sense
© yacobchuk
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x